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Das Berufsbildende Schulwesen



 

 

Das Berufsbildende Schulwesen


Im Bereich des Stadtschulrates für Wien werden ca. 115 berufsbildende Schulen geführt.

Das Berufsbildende Schulwesen
Aufnahmevoraussetzungen
Wann muss eine Aufnahmsprüfung abgelegt werden?
A. Berufsschulen
Schulgemeindereferat und Kultur- und Sportverein der Wiener Berufsschulen
B. Berufsbildende mittlere und höhere Schulen
Berufsbildende mittlere Schulen (BMS)
Berufsbildende höhere Schulen (BHS)
B.1. Technische Schulen
B.2. Kaufmännische Schulen
B.3. Humanberufliche Schulen
Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe
Lehranstalten für Tourismus
Lehranstalten für Mode
Lehranstalten für künstlerische Gestaltung
Lehranstalten für Sozialberufe
Lehranstalten für Gesundheits- und Krankenpflege
B.4. Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik

Das Berufsbildende Schulwesen



Im Bereich des Stadtschulrates für Wien werden ca. 115 berufsbildende Schulen geführt.

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Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzungen für die Aufnahme in eine Berufsschule (BS)

Voraussetzung für die Aufnahme in eine Berufsschule ist der Abschluss eines Lehrvertrages. Auskunft über die weitere Vorgangsweise bei der Einschreibung gibt der Lehrbetrieb oder die zuständige Berufsschule.

Voraussetzungen für die Aufnahme in eine berufsbildende mittlere oder höhere Schule (BMHS)

Die Anmeldung für eine BMHS ist direkt in der Direktion der gewünschten Schule möglich. Mitzubringen sind Geburtsurkunde, Meldezettel bzw. Meldebestätigung und eine die Staatsbürgerschaft des Schülers nachweisende Urkunde des Schülers sowie nach deren Vorliegen die Schulnachricht (Semesterzeugnis) der 8. Schulstufe.

Voraussetzung für die endgültige Aufnahme ist der positive Abschluss der achten Schulstufe und in einigen Fällen eine Aufnahmsprüfung. Die endgültige Aufnahme erfolgt nach schulautonom festgelegten Reihungskriterien.


Wann muss eine Aufnahmsprüfung abgelegt werden?

Für alle AufnahmsbewerberInnen gilt grundsätzlich: positiver Abschluss der 8. Schulstufe [siehe SchUG 28 (3)] Achtung AHS: die Pflichtgegenstände Latein und Geometrisches Zeichnen sowie schulautonome Pflichtgegenstände und Schwerpunktgegenstände sind ausgenommen!
Für Aufnahme BMS: 4 oder 5. Klasse positiv, für Aufnahme BHS: 4. oder höhere Klasse positiv.
Für eine eventuell abzulegende Aufnahmsprüfung an BMHS werden nur die Noten in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache herangezogen.



Für alle ein- und zweijährigen BMS genügt der positive Abschluss der 8. Schulstufe.

An einigen BMHS künstlerischer Ausrichtung und bei den Bildungslehranstalten für Kindergartenpädagogik werden zusätzlich Eignungsprüfungen durchgeführt.

Aufbaulehrgang: (führt zur Reife- und Diplomprüfung)
Aufnahmebedingung ist der positive Abschluss einer einschlägigen (mindestens
3 jährigen) berufsbildenden mittleren Schule inkl. abschließender Prüfung.

Kolleg: (führt zur Diplomprüfung)
Aufnahmebedingung ist die Reifeprüfung einer AHS, einer anderen BHS, die Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung.

Akademien, Werkmeisterschulen, Meisterschulen u.s.w.:
Für den Besuch dieser Schulen bzw. Lehrgänge liegen je nach Fachrichtung sehr differenzierte Aufnahmebedingungen vor, die am jeweiligen Schulstandort erfragt werden können.

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A. Berufsschulen

Die Lehrlingsausbildung erfolgt in Österreich im „Dualen System“, das heißt, die berufliche Ausbildung im Rahmen eines Lehrverhältnisses wird im Lehrbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Die Lehrberufe, die Dauer der Lehrzeit, die verwandten Lehrberufe und das Ausmaß der Anrechnung der Lehrzeiten sind in der Lehrberufsliste festgelegt.

Das Lehrverhältnis wird durch den Lehrvertrag begründet und geregelt. Der Inhalt des Lehrvertrages wird durch das Berufsausbildungsgesetz und durch arbeitsrechtliche Vorschriften bestimmt. Der Lehrberechtigte und der Lehrling übernehmen durch den Abschluss des Lehrvertrages die Pflichten, die im Berufsausbildungsgesetz angeführt sind. Der Lehrling ist unter anderem verpflichtet, die Berufsschule zu besuchen. Der Lehrberechtigte ist verpflichtet, dem Lehrling die zum Schulbesuch erforderliche Zeit unter Fortzahlung der Lehrlingsentschädigung freizugeben und den Lehrling zum regelmäßigen Schulbesuch anzuhalten.

In den Berufsschulen in Wien gibt es verschiedene Organisationsformen, Jahresunterricht, Lehrgangsunterricht bzw. geteilter Blockunterricht sind möglich. Durch die Verfachlichung des Unterrichts gibt es in Wien für die meisten Lehrberufe eigene Fachklassen.

Die Berufsschule hat die Aufgabe,

1. durch einen berufsbegleitenden, fachlich einschlägigen Unterricht die grundlegenden theoretischen Kenntnisse zu vermitteln,
2. die betriebliche Ausbildung zu fördern und zu ergänzen sowie
3. die Allgemeinbildung zu erweitern und
4. interessierte Berufsschülerinnen und Berufsschüler nach Möglichkeit durch Differenzierungsmaßnahmen im Unterricht und durch Freigegenstände so zu fördern, dass diese auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet werden.

Ausgehend von der Arbeitswelt muss die Bildungs- und Erziehungsarbeit bestrebt sein, die Berufsschüler/innen zur selbstständigen Aneignung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Einsichten zu befähigen, sie zur Weiterbildung anzuregen und sie zu mitmenschlichen Verhaltensweisen zu erziehen. Das kritische Verständnis für Gesellschaft und Wirtschaft ist zu wecken um sozialschöpferische Kräfte für eine verantwortungsbewusste Mitwirkung im Betrieb, in der Gesellschaft und im Staatswesen zu entfalten.

Die Gestaltung des Unterrichts erfolgt in der Berufsschule unter Berücksichtigung der "Allgemeinen didaktischen Grundsätze", wobei insbesondere den Prinzipien der Lebens- und Berufsbezogenheit, der Selbstständigkeit, der Anschaulichkeit, der fächerübergreifenden Problemlösung und des Exemplarischen besondere Bedeutung zugemessen wird.

Lehrlinge im Rahmen einer integrativen Berufsausbildung werden im Regelfall mit zusätzlich erlassenen Lehrplanbestimmungen in der Berufsschule eingeschult.

In allen Berufsschulen wird eine lebende Fremdsprache (im Regelfall Englisch) und "Deutsch und Kommunikation" als Pflichtgegenstand unterrichtet. Darüber hinaus werden unter anderem Freigegenstände zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung und in angewandter Informatik angeboten.

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Schulgemeindereferat und Kultur- und Sportverein der Wiener Berufsschulen

Das Schulgemeindereferat organisiert in Zusammenarbeit mit dem Kultur- und Sportverein der Wiener Berufsschulen, kurz KUS genannt, kulturelle und sportliche Veranstaltungen, Trainings, Workshops, Reisen sowie Fach-, EDV- und Sprachkurse, an denen alle Wiener Berufsschüler/innen teilnehmen können. Für Jugendliche ohne Lehrstelle veranstaltet der KUS vom AMS geförderte Kurse.

An vier Zentralberufsschulen betreibt der KUS Kommunikationszentren. Dort haben die Berufsschüler/innen während der Pausen bzw. nach dem Unterricht die Möglichkeit, betreut von Sozialpädagoginnen und -pädagogen, zu lesen, Musik zu hören bzw. an verschiedenen Veranstaltungen wie Tanzworkshops, Partys, Tischfußball- oder Billardturnieren teilzunehmen. Die Schüler/innen haben dort auch die Möglichkeit, sich bei größeren oder kleineren Krisen Rat zu holen.

In den Zentralberufsschulgebäuden betreibt der KUS die Schulbibliotheken. Neben der Möglichkeit, Internetanschlüsse zu benützen stehen den Lehrlingen über 27.000 Medien - darunter zahlreiche berufsspezifische Fachbücher gegen Vorlage eines Ausweises zur Verfügung.

Adresse: Hütteldorfer Straße 7-17, 1150 Wien
Telefon: 525 25 / 773 77
Fax: 982 55 91 / 20
Mail: office@kusonline.at
www.kusonline.at

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B. Berufsbildende mittlere und höhere Schulen


Berufsbildende mittlere Schulen (BMS)


Berufsbildende mittlere Schulen vermitteln neben der Allgemeinbildung eine Ausbildung für bestimmte Berufsfelder. Die Schuldauer beträgt je nach Fachrichtung ein bis vier Jahre.

Mit dem erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden mittleren Schule (Abschlussprüfung) erhalten die Absolvent/inn/en den Zugang zu facheinschlägigen Berufen und die Möglichkeit zur Absolvierung eines Aufbaulehrgangs, der durch die allgemeine Hochschulreife den Zugang zu allen Studienrichtungen ermöglicht.

Die wichtigsten berufsbildenden mittleren Schulformen im Bereich des Stadtschulrates für Wien sind:


Fachschulen für technische Berufe (3-4 jährig)
Handelsschulen (3 jährig)
Handelsschule Sport (4-jährig)
Handelsschulen für Berufstätige (4-semestrig)
Fachschulen für Humanberufe
Fachschulen für wirtschaftliche Berufe (3 jährig)
Fachschulen für Mode (3 jährig)
Fachschulen für Mode und Bekleidungstechnik (3 jährig)
Gastgewerbefachschule (3 jährig)
Hotelfachschule (3 jährig)
Fachschulen für Sozialberufe (2-3 jährig)
Wirtschaftsfachschulen (1 jährig)
Schulen zur Vorbereitung auf die Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (1-jährig)

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Berufsbildende höhere Schulen (BHS)

Die berufsbildenden höheren Schulen bieten den Schüler/inne/n umfassende Allgemeinbildung und höhere Berufsbildung in integrierter Form. Diese Doppelqualifikation ermöglicht den Absolvent/innen den unmittelbaren Zugang zu facheinschlägigen Berufen und durch die allgemeine Hochschulreife den Zugang zu allen Studienrichtungen.

Die wichtigsten berufsbildenden höheren Schulformen im Bereich des Stadtschulrates für Wien sind:


Höhere technischen Lehranstalten (5 jährig)
Höhere technische Lehranstalten für Berufstätige (8 semestrig)
Kolleg für Berufstätige (technisch: 4-6 semestrig)
Vorbereitungslehrgänge für Berufstätige (technisch: 2 semestrig)
Handelsakademien (5 jährig)
Handelsakademien für Berufstätige (8 semestrig)
Höhere Lehranstalten für Kindergartenpädagogik (5 jährig)
Höhere humanberufliche Lehranstalten
Höhere Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe (5 jährig)
Höhere Lehranstalten für Tourismus (5 jährig)
Höhere Lehranstalt für Mode (5 jährig)
Höhere Lehranstalten für Modedesign und Produktgestaltung (5 jährig)
Höhere Lehranstalten für künstlerische Gestaltung (5 jährig)
Kolleg (kaufmännisch und humanberuflich 2 jährig)
Aufbaulehrgänge (kaufmännisch und humanberuflich 3 jährig)

Die von den Schulpartnern (Schüler, Eltern, Lehrer) im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegenden Stundentafeln eröffnen für jede Schule Freiräume, die je nach Bedürfnis und Leitbild der Schule, genützt werden können. Ausbildungsschwerpunkte, Seminare, Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht werden auf diese Weise festgelegt.

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B.1. Technische Schulen

Die Ausbildung an mittleren und höheren technischen Lehranstalten sieht neben einer umfassenden Allgemeinbildung, eine technisch-theoretische und eine technisch-praktische Ausbildung vor. Der/die Schüler/in kann zwischen zahlreichen Fachrichtungen mit unterschiedlichen Ausbildungsschwerpunkten wählen.

Der erfolgreiche Abschluss sichert den Absolventen sowohl den Zugang zu einer Reihe von technischen Berufen gemäß dem Berufsausbildungsgesetz und der Gewerberechtsnovelle 2008 als auch die Berechtigung zum allgemeinen Hochschulzugang bei Abschluss einer höheren Lehranstalt.
Außerdem kann nach Abschluss einer höheren technischen Schule auf Ansuchen beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit nach 3 -jähriger facheinschlägiger Berufspraxis der Ingenieurtitel verliehen werden.

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B.2. Kaufmännische Schulen

Die Wiener Handelsakademien vermitteln wirtschaftliche Fachkompetenz und umfassende Allgemeinbildung. Zwei Bausteine, die das Fundament für eine erfolgreiche Zukunft bilden. Unsere AbsolventInnen üben Berufe in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung aus, studieren an Universitäten oder Fachhochschulen oder finanzieren sich durch eine anspruchsvolle Anstellung ihr Studium selbst.

Kaufmännische Bildung, die vernetztes Denken sowie das Erkennen von Zusammenhängen und Unternehmergeist fördert, bereitet unsere AbsolventInnen optimal auf eine globalisierte Wirtschaft vor. Mehrsprachigkeit, Kommunikationsfähigkeit sowie interkulturelle Kompetenz erleichtern den Zugang zu anderen Kulturkreisen. Team- und Kooperationsfähigkeit, Eigeninitiative sowie Selbstverantwortung runden die Persönlichkeit unserer AbsolventInnen ab. Das Vertrauen in ihre Fähigkeiten spiegelt sich im professionellen Präsentationsverhalten der AbsolventInnen wider.

Dieses Kompetenzbündel wird durch den Einsatz neuester Lehr- und Lernmethoden, durch Projektarbeiten und die Arbeit in Übungsfirmen vermittelt. In einer Übungsfirma fallen alle der Praxis entsprechenden Geschäftsfälle an. Zum Beispiel werden Anfragen und Bestellungen anderer Übungsfirmen bearbeitet. Teamarbeit ist dabei Trumpf Diese praktischen Anwendungen sind ein effizientes Training zur Vorbereitung auf die Berufswelt.

Neugierig geworden? Mehr Informationen zu den Wiener Handelsakademien finden Sie unter: www.wiener-hak.at


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B.3. Humanberufliche Schulen
Wirtschaft – Tourismus – Mode – Kunst – Soziales

Die Humanberuflichen Lehranstalten bieten ein-, drei- und fünfjährige Ausbildungsmöglichkeiten. Die dreijährigen Fachschulen enden mit einer abschließenden Prüfung, die Höheren Lehranstalten schließen mit der Reife- und Diplomprüfung ab, die den Zugang zu allen Hochschulen und Universitäten ermöglicht.

Im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen werden verschiedenste Ausbildungsschwerpunkte angeboten, die weitere Qualifikationen vermitteln, wie z.B. vermehrte Sprachkompetenz oder die Möglichkeit der Absolvierung von außerschulischen Zertifikaten.

Wesentliche Kennzeichen der Ausbildung an den Humanberuflichen Schulen sind der Praxisbezug, das hohe Niveau der Sprachausbildung, sowie die Fähigkeit im Team zu arbeiten und mit Kunden zu kommunizieren. Es werden umfassende Kompetenzen für die Produktion betreffend, das Erbringen von Dienstleistungen und deren Vermarktung vermittelt.

Die Schüler/innen werden durch Praktika und gemeinsame Projekte von Schule und Wirtschaft auf die Arbeitswelt vorbereitet. Die Humanberuflichen Schulen sind eine Bildungseinrichtung mit starkem europäischem bzw. internationalem Bezug. Die Schüler/innen werden zu Mobilität, Weltoffenheit, und interkulturellem Verständnis geführt. Die Schulen nutzen sämtliche Möglichkeiten der Teilnahme an Partnerschafts-, Mobilitäts- und Austauschprogrammen. Besondere Beachtung wird der Förderung von internationalen Praktika geschenkt.

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Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe

Die mittleren (ein- und dreijährigen) und höheren (fünfjährigen) Schulen für wirtschaftliche Berufe bereiten für den direkten Einstieg in das Berufsleben vor, insbesondere in den Bereichen Dienstleistung, Wirtschaft, Verwaltung, Tourismus und Gastronomie. Nach Beendigung einer dreijährigen Fachschule haben Absolvent/inn/en zusätzlich die Möglichkeit durch Absolvierung eines dreijährigen Aufbaulehrgangs für wirtschaftliche Berufe die Reife- und Diplomprüfung zu erlangen.

Die Ablegung der Reife- und Diplomprüfung befähigt zum Studium an Universitäten, Akademien und Fachhochschulen. Das Bildungsangebot zeichnet sich neben der wirtschaftlichen Bildung durch eine breite Allgemeinbildung und durch die Vermittlung einer ausgeprägten Kommunikationsfähigkeit auf Basis einer umfassenden fremdsprachlichen Kompetenz aus. Zusätzlich werden fachpraktische, sowie fachtheoretische Kenntnisse in den Bereichen Gastronomie und Hotellerie vermittelt. Zwischen dem 3. und 4. Jahrgang ist ein Pflichtpraktikum von insgesamt 3 Monaten während der Ferien zu absolvieren. Es besteht die Möglichkeit einer Auslandspraxis.

Die Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe bieten eine fundierte Vorbereitung auf das Berufsleben durch Erziehung zu Teamfähigkeit sowie zu flexiblem Umgang mit neuen Situationen. Durch die tägliche Arbeit im „Produktionsbetrieb Schule“ werden die Schüler/innen auf selbständige Arbeit vorbereitet, indem sie lernen Arbeitsabläufe zu strukturieren und Mitarbeiter/innen anzuleiten. Die enge Zusammenarbeit mit einschlägigen Firmen und die Absolvierung von Praktika in Hotel- und Gastronomiebetrieben bieten den Schüler/inne/n die Möglichkeit jene Kompetenzen zu erwerben, die für einen optimalen Start in das Berufsleben notwendig sind. Durch den schulautonom wählbaren Ausbildungsschwerpunkt wird eine Vertiefung der Ausbildung in bestimmten Teilbereichen ermöglicht.

Die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen, wie berufliche Mobilität, Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit, soziales Engagement und Kommunikationsfähigkeit sind wesentlicher Bestandteil der Ausbildung.
Im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen werden an den einzelnen Schulstandorten verschiedene Ausbildungsschwerpunkte geführt.

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Lehranstalten für Tourismus

Die mittleren (dreijährigen) und höheren (fünfjährigen) Lehranstalten für Tourismus bereiten für den direkten Einstieg in das Berufsleben für das gesamte Spektrum der Berufe in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft vor. Der Lehrplan umfasst die Ausbildung in allgemein bildenden, fachpraktischen, tourismuswirtschaftlichen und kaufmännischen Gegenständen, sowie Pflichtpraktika in Tourismusbetrieben.
Die Ablegung der Reife- und Diplomprüfung befähigen sie zum Studium an Universitäten, Akademien und Fachhochschulen.
Für die erfolgreiche Bewältigung der beruflichen Herausforderung wird die Bereitschaft zu zeitlicher und räumlicher Mobilität und die für den Beruf typische Teamfähigkeit und Kritikfähigkeit gefördert. Als Grundlage für die berufsspezifische Kundenorientierung wird eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit auf Basis einer umfassenden fremdsprachlichen Kompetenz vermittelt.
Schwerpunktbezogene Projekte sichern das Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und fördern die enge Kooperation mit Betrieben und Institutionen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Die Lehrenden zeichnen sich aufgrund ihrer Praxiserfahrung durch besondere Authentizität aus.
An den höheren Lehranstalten für Tourismus müssen die Schüler/innen ein Pflichtpraktikum von insgesamt 8 Monaten während der Ferien absolvieren. An der Fachschule sind Pflichtpraktika von insgesamt 24 Wochen zu absolvieren.

Die Schüler/innen werden auf selbständiges Arbeiten vorbereitet, lernen Arbeitsabläufe zu strukturieren und Mitarbeiter/innen anzuleiten. Die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen wie berufliche Mobilität, Flexibilität, Kreativität Kritikfähigkeit, Teamfähigkeit sowie Kommunikationsfähigkeit sind wesentlicher Bestandteil der Ausbildung.

Im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen werden an den einzelnen Schulstandorten verschiedene Ausbildungsschwerpunkte geführt.

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Lehranstalten für Mode

Die Lehranstalt für Mode sowie das Modekolleg dienen dem Erwerb höherer Bildung auf dem Gebiet der Bekleidungswirtschaft, sowie Modedesign und Produktgestaltung. Spezielle Fachausbildungen für Berufe der Modewelt, der Textil- und Bekleidungswirtschaft werden geboten. Die Reife- und Diplomprüfung berechtigt zum allgemeinen Hochschulzugang. Die Lehrpläne umfassen die Ausbildung in allgemein bildenden, kaufmännischen, fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenständen.
An den höheren Lehranstalten für Mode sowie auch in der Fachschule für Mode ist jeweils ein Pflichtpraktikum von 4 Wochen zu absolvieren, diese Pflichtpraktika bereiten zum Eintritt ins Berufsleben vor. Die beruflichen Kompetenzen werden durch Zusammenarbeit mit der Wirtschaft bei der Erstellung von Entwürfen für namhafte Firmen, nationale und internationale Wettbewerbe, Modeschauen, Besuche internationaler Fachmessen und Arbeit mit anerkannten Modeschöpfern gefördert. Umfassende Projekte mit der Wirtschaft und Institutionen der Kunst und Kultur nach den Regeln des Projektmanagements werden verwirklicht. Schöpferische Kräfte werden aktiviert und die Umsetzung von Ideen in professionelles Handeln wird gefördert. Absolvent/inn/en können neben der Ausbildung im fachpraktischen Bereich auch auf eine sehr fundierte wirtschaftliche Ausbildung zurückgreifen.
Im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen werden in Wien verschiedene Ausbildungsschwerpunkte geführt.

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Lehranstalten für künstlerische Gestaltung

Die Lehranstalt für künstlerische Gestaltung beinhaltet allgemein bildende, kaufmännische und gestalterische Unterrichtsgegenstände. Als Vorbereitung für den Eintritt in das Berufsleben ist ein Pflichtpraktikum zu absolvieren. Visuelles Gestalten mit Textilien, Holz, Metall und Keramik ermöglicht eine Auseinandersetzung mit der Gesellschaft, der Kultur und der Wirtschaft Österreichs und der Europäischen Union. Im Sinne der einzelnen Ausbildungsschwerpunkte soll die Formgebung von Ideen über Konzepte zur Anwendung entwickelt werden. Es werden handwerklich-gestalterische Fähigkeiten geschult, die Möglichkeit sich künstlerisch zu entfalten wird geboten.
Schöpferische Kräfte werden aktiviert und die Umsetzung von Ideen in professionelles Handeln wird gefördert. Die qualitativ hochwertige Ausbildung wird durch einen hohen Anteil an freiberuflichen, national und international tätigen Künstler/inne/n unter den Lehrenden sichergestellt.
Die Schulen für Mode und Kunst bereiten einerseits auf den direkten Berufseinstieg vor, andererseits qualifizieren sie für facheinschlägige weiterführende Bildungswege auf tertiärer Ebene. Die Ablegung der Reife- und Diplomprüfung befähigen sie zum Studium an Universitäten, Akademien und Fachhochschulen.

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Lehranstalten für Sozialberufe

Diese Schulen bieten eine mehrjährige Berufsausbildung für Berufe im Sozialbereich: Altenhilfe und Pflegehilfe, Heilpädagogik, Sozialdienste, Familienhilfe etc.
Die Lehranstalten umfassen zwei- bis dreijährige Bildungsgänge, vermitteln Allgemeinbildung und dienen unter praktischer Einführung in die Berufstätigkeit dem Erwerb der Fachkenntnisse für die Ausübung eines Berufs auf sozialem Gebiet, wie Familien-, Alten- und Pflegehelfer/in, Heimhelfer/in und Behindertenbetreuer/in sowie Heilpädagoge/-pädagogin.

Es sind 12 Wochenstunden Pflichtpraktika in der 2. und 3. Klasse zu absolvieren. Eine berufsspezifische Ausbildung wird durch den fachtheoretischen und dislozierten fachpraktischen Unterricht in Kooperation mit Einrichtungen des Sozialbereiches gesichert.
Die höhere Lehranstalt für Sozialmanagement ist fünfjährig und schließt mit der Matura ab.


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B.4. Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik

Die Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik haben die Aufgabe,

· Qualifikationen zu vermitteln, die für die Erfüllung der Erziehungs- und Bildungsaufgaben in den Kindergärten erforderlich sind und
· die Schüler/innen zugleich zur Hochschulreife zu führen.

Alle Unterrichtsgegenstände sollen über die Vermittlung der fachspezifischen Lerninhalte hinaus einen wesentlichen Beitrag zur Förderung der intellektuellen und sozialen Flexibilität, des autonomen Denkens, der Kommunikationsfähigkeit, der Kreativität und der Innovationsfähigkeit leisten, sowie einen Baustein zur Persönlichkeitsbildung als wichtigste Grundlage für die pädagogische Arbeit bilden.

KindergärtnerInnen können auch in Säuglingskrippen und in Kleinkinderkrippen arbeiten. Zusätzliche Ausbildungsmöglichkeiten zum Erzieher oder zur Erzieherin an Horten sind möglich. Die Ausbildungsdauer beträgt 5 Jahre im Anschluss an die 8. Schulstufe, zudem ist die Kollegausbildung für Kindergartenpädagogik, sowie die Ausbildung für Sonderkindergartenpädagogik und Frühförderung möglich.
Informationen über die Aufnahmevoraussetzungen, Ausbildungsinhalte und eventuelle Kosten erhalten Sie direkt an den Standorten

Mit dem Schuljahr 2010/11 wird im Rahmen eines Schulversuches in den Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik Kenyongasse und Hofzeile neben der 5-jährigen Ausbildung mit Maturaabschluss eine 3- jährige Ausbildung zur Kindergartenassistentin, zum Kindergartenassistenten angeboten..

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B.5. Weitere Schulen

Schule zur Vorbereitung auf die Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege

Die Berufsausbildung für die Gesundheits- und Krankenpflege erfolgt an den Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege in den Spitälern im Zuge einer dreijährigen theoretischen und praktischen Fachausbildung und unterliegt nicht der Schulverwaltung.

Da diese Berufsausbildung nicht der Schulaufsicht des Stadtschulrates unterliegt, enthält der Schulführer keine Informationen über die einzelnen Ausbildungsstätten. Diese können beim Wiener Krankenanstaltenverbund (Tel.: 01/40 409/60042 oder www.wienkav.at/kav/ausbildung) erfragt bzw. abgerufen werden.



 
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